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Häufige Fragen

Gut zu wissen, bevor es losgeht.

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir antworten persönlich. Darunter finden Sie unsere ausführlichen Praxis-Fragen zu Urlaub, Visum, Anmeldung, Rundfunkbeitrag, Bankkonto und Handy.

Vermittelt ihr nur im Allgäu und am Bodensee?+

Unser Schwerpunkt liegt klar im Allgäu und am Bodensee. Genau diese Nähe macht unsere Begleitung verlässlich: Wir besuchen unsere Familien und Au-pairs persönlich, statt alles aus der Ferne zu organisieren. Im Erstgespräch klären wir gern, ob Ihr Wohnort dazu gehört.

Was kostet ein Aupair im Monat?+

Taschengeld € 280, Sprachkurs ca. € 70, Fahrtkosten ca. € 30 sowie freie Kost und Logis (Gegenwert ca. € 300–400). Das Aupair selbst zahlt nichts. Die Vermittlungsgebühr besprechen wir transparent im kostenlosen Erstgespräch.

Wie lange dauert die Vermittlung?+

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Ankunft Ihres Au-pairs vergehen in der Regel einige Monate, da Auswahl, Visum und Vorbereitung Zeit brauchen. Wir informieren Sie von Anfang an ehrlich über den realistischen Zeitplan.

Woher kommen eure Au-pairs?+

Wir rekrutieren ausschließlich Aupairs aus Drittstaaten mit Visumspflicht. Seit der COVID-Pandemie kommen die meisten aus Indien – mit zügig buchbaren Botschaftsterminen, gutem Englisch und meist einer Pflege-Ausbildung als Folgeziel. Dazu vermitteln wir aus Indonesien, Georgien, der Mongolei und Madagaskar – weitere Länder auf Anfrage. Exklusive Partneragenturen und Sprachschulen vor Ort sorgen für gründliches Screening, Deutschzertifikate und kulturelle Vorbereitung.

Was, wenn es im Alltag nicht passt?+

Gerade die ersten Wochen können herausfordernd sein. Wir begleiten Familie und Au-pair in dieser Zeit eng, vermitteln bei Fragen und finden gemeinsam eine gute Lösung – auch dann, wenn die Lösung eine neue Vermittlung ist.

Welche Aufgaben übernimmt ein Au-pair?+

Ein Au-pair unterstützt Sie im Alltag rund um Ihre Kinder: Betreuung, Mahlzeiten, Bringen und Abholen, leichte Tätigkeiten, die direkt mit den Kindern zu tun haben. Kein Au-pair ersetzt eine Haushaltshilfe oder professionelle Pflege – und das wollen wir auch gar nicht.

Aupair-Alltag, Urlaub & Sprachkurs

Wie viel Urlaub haben Aupairs?+

Aupairs in Deutschland haben einen gesetzlichen Urlaubsanspruch:

  • 2 Werktage Urlaub pro Monat
  • Bei 12 Monaten Aufenthalt also 24 Werktage Urlaub
  • Bei kürzerem Aufenthalt anteilig (z. B. 6 Monate = 12 Werktage)

Als Werktage gelten Montag bis Samstag.

Der Urlaub wird weiter bezahlt — das Taschengeld läuft während des Urlaubs unverändert weiter.

Zählt es als Urlaub, wenn das Aupair mit der Familie in den Urlaub fährt?+

Ganz klar: Nein – nicht automatisch. Ob die Reise als Urlaub zählt, hängt davon ab, ob das Aupair dort arbeitet oder nicht.

Fall 1: Aupair fährt mit und betreut die Kinder

Das ist kein Urlaub. Wenn das Aupair Kinder betreut, beim Anziehen hilft, Mahlzeiten vorbereitet, Verantwortung für die Kinder übernimmt oder als Entlastung für die Eltern eingeplant ist, handelt es sich um normale Arbeitszeit. Diese Tage dürfen nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen werden.

Fall 2: Aupair fährt mit und hat komplett frei

Dann kann die Reise als Urlaub gelten. Voraussetzungen: keine Kinderbetreuung, keine Bereitschaft, freie Verfügung über die Zeit, vorherige gemeinsame Absprache.

Fall 3: Mischform

Sobald das Aupair teilweise arbeitet oder „auf Abruf“ bereitstehen muss, handelt es sich nicht um Urlaub.

Wer übernimmt die Fahrtkosten zum Sprachkurs?+

Die Gastfamilie ist verpflichtet, dem Aupair die Teilnahme am Sprachkurs zu ermöglichen. Dazu gehört auch die Übernahme der notwendigen Fahrtkosten zum Sprachkurs. Das gilt unabhängig davon, ob der Sprachkurs vor Ort oder in einer Nachbarstadt stattfindet.

Wer bezahlt den Sprachkurs?+

Die Gastfamilie beteiligt sich mit mindestens 70 Euro pro Monat an den Kosten des Sprachkurses. Zusätzliche Kosten können individuell vereinbart werden.

Der Sprachkurs ist ein wesentlicher Bestandteil des kulturellen Austauschs und gehört zu den Pflichten der Gastfamilie.

Ist der Sprachkurs steuerlich absetzbar?+

Nein.

Der Sprachkurs gehört zu den verpflichtenden Leistungen im Aupair-Programm, zählt jedoch nicht zu den Kinderbetreuungskosten und kann deshalb steuerlich nicht geltend gemacht werden.

Das Finanzamt erkennt nur Kosten an, die unmittelbar der Betreuung des Kindes dienen. Nicht absetzbar sind daher:

  • Sprachkurs
  • Fahrtkosten zum Sprachkurs
  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Aufenthaltstitel
  • Unterkunft und Verpflegung
Kann man ein Aupair steuerlich absetzen?+

Ja, teilweise.

Gastfamilien können Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist, dass im Aupair-Vertrag klar geregelt ist, welcher Anteil der Tätigkeit auf Kinderbetreuung entfällt.

Absetzbar ist nicht das gesamte Aupair-Paket, sondern nur der Anteil der Kinderbetreuung. Das Finanzamt verlangt eine nachvollziehbare Aufteilung.

Typische Formulierung:

„Das Aupair übernimmt Tätigkeiten in der Kinderbetreuung. Der Anteil der Kinderbetreuung beträgt 60 % der wöchentlichen Arbeitszeit. 60 % des Taschengeldes gelten als Kinderbetreuungskosten.“

Nicht absetzbar sind Sprachkurs, Versicherungen, Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung.

Kann die Krankenversicherung des Aupairs steuerlich abgesetzt werden?+

Nein.

Die Krankenversicherung dient dem Schutz des Aupairs und zählt nicht zu den Kinderbetreuungskosten. Sie gehört zu den verpflichtenden Programmkosten des Aupair-Aufenthaltes.

Versicherungen stehen nicht in direktem Zusammenhang mit der Betreuung der Kinder und können daher steuerlich nicht berücksichtigt werden.

Visum & Aufenthaltstitel

Warum muss ein Einreisevisum eines Aupairs in einen Aufenthaltstitel umgewandelt werden?+

Ein Aupair erhält vor der Einreise nach Deutschland meist ein nationales Visum (D-Visum). Dieses Visum ist nur für die Einreise und die erste Zeit nach Ankunft gedacht und gilt in der Regel für 3 bis 6 Monate.

Damit das Aupair für die gesamte Dauer des Aupair-Jahres legal in Deutschland bleiben und im Haushalt der Gastfamilie leben darf, muss dieses Visum nach der Einreise bei der Ausländerbehörde in einen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis) umgewandelt werden.

Warum ist das notwendig?

  • Das Visum ist nur eine vorläufige Erlaubnis für den Start in Deutschland.
  • Der Aufenthaltstitel ist die offizielle Erlaubnis für den längeren Aufenthalt (z. B. 6–12 Monate).
  • Erst mit dem Aufenthaltstitel ist der Aufenthalt für das komplette Aupair-Programm rechtlich abgesichert.

Wichtig: Die Beantragung erfolgt nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt bei der zuständigen Ausländerbehörde am Wohnort. Die Kosten trägt in der Regel die Gastfamilie (einmalig ca. 100 €).

Welche Unterlagen werden für das Visum benötigt?+

Pflichtunterlagen

  • Gültiger Reisepass
  • Goethe-Zertifikat oder gleichwertiger Sprachnachweis mindestens A1 (Nachweis deutscher Sprachkenntnisse)
  • Visumantrag (ausgefüllt und unterschrieben)
  • Biometrisches Passfoto
  • Vertrag mit der Gastfamilie (in deutscher Sprache)
  • Anschreiben der Gastfamilie (Einladung / Motivationsschreiben)

Zusätzlich je nach Staatsangehörigkeit

  • Geburtsurkunde (übersetzt und legalisiert)
  • Führungszeugnis (übersetzt, beglaubigt)
  • Nachweis über Krankenversicherung
  • Nachweis über ausreichende Lebenshaltungskosten / finanzielle Sicherheit

Wichtig: Das Goethe-Zertifikat A1 (oder ein gleichwertiger Sprachnachweis) ist für Drittstaaten-Aupairs in der Regel zwingend erforderlich. Ohne Nachweis deutscher Sprachkenntnisse wird das Visum in den meisten Fällen abgelehnt.

Die genauen Anforderungen können je nach Herkunftsland und zuständiger Botschaft leicht variieren — bitte frühzeitig auf der Website der deutschen Botschaft im Herkunftsland prüfen.

Anmeldung & Wohnungsgeberbestätigung

Warum ist die Anmeldung wichtig?+

Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ist verpflichtend und bildet die Grundlage für fast alle weiteren Schritte in Deutschland.

Ohne Anmeldung kein …

  • Steuer-ID — wird nur an eine gemeldete Adresse geschickt
  • Bankkonto — Banken verlangen in der Regel eine Meldebestätigung
  • Aufenthaltstitel — die Ausländerbehörde prüft die Meldeadresse
  • Krankenversicherung — Meldung ist Voraussetzung für die Sozialversicherungsnummer
  • Rundfunkbeitrag (GEZ) — wird automatisch an die Meldebehörde gemeldet

Wichtig: Ohne rechtzeitige Anmeldung droht ein Bußgeld. Außerdem verzögern sich alle weiteren Behördengänge, die auf der Meldeadresse basieren.

Was ist die Wohnungsgeberbestätigung und warum wird sie benötigt?+

Für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ist die „Wohnungsgeberbestätigung“ nach § 19 BMG erforderlich. Das Formular muss vom Wohnungsgeber (also der Gastfamilie) ausgefüllt und unterschrieben werden.

Das Formular enthält:

  • Adresse der Wohnung
  • Einzugsdatum
  • Namen der einziehenden Person(en)
  • Unterschrift des Wohnungsgebers (Gastfamilie)

Wichtig: Ohne diese Bestätigung kann das Aupair sich nicht beim Einwohnermeldeamt anmelden. Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Einzug erfolgen.

Offizielle PDF-Vorlagen zur Wohnungsgeberbestätigung+

Offizielle PDF-Vorlagen verschiedener Städte und Bundesländer zur kostenlosen Nutzung — amtlich anerkannte Formblätter nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG). Die Gastfamilie füllt das passende Formular aus und unterschreibt es. Wir geben Ihnen auf Wunsch die passende Vorlage:

  • Schleswig-Holstein — landesweite amtliche Vorlage
  • München — offizielle Vorlage der Stadt München (bundesweit verwendbar)
  • Offenbach — Beispielvorlage mit Unterschriftenfeld
  • Düsseldorf — offizielle Variante zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt
  • Eschborn — zweisprachig: Deutsch / Englisch

Hinweis: Sollten die Vorlagen für Ihre Region nicht dabei sein, fragen Sie einfach bei der zuständigen Stadtverwaltung oder beim Einwohnermeldeamt nach — die meisten Städte stellen das Formular kostenlos zum Download bereit.

Wann muss das Aupair angemeldet werden?+

Innerhalb von 14 Tagen nach Einzug.

Maßgeblich ist der tatsächliche Einzug in die Wohnung der Gastfamilie, nicht der Vertragsbeginn.

Bei verspäteter Anmeldung kann ein Bußgeld drohen. Die Frist ist gesetzlich festgelegt.

Wer meldet das Aupair an?+
  • Das Aupair selbst muss persönlich beim Einwohnermeldeamt erscheinen — eine Vollmacht reicht nicht aus.
  • Die Gastfamilie sollte begleiten (sehr empfohlen), falls Fragen zur Wohnung oder zum Verhältnis auftauchen.
  • In vielen Gemeinden ist eine Terminvereinbarung online oder telefonisch nötig.
Welche Unterlagen werden bei der Anmeldung benötigt?+

Pflichtunterlagen

  • Gültiger Reisepass
  • Wohnungsgeberbestätigung der Gastfamilie (formlos oder amtliches Formular, unterschrieben)

Je nach Herkunft / Status zusätzlich

  • Visum (bei Drittstaaten-Aupairs)
  • Aufenthaltstitel oder Fiktionsbescheinigung (falls vorhanden)

Ein Aupair-Vertrag wird manchmal verlangt, ist aber nicht überall Pflicht.

Was sollte man bei der Anmeldung beachten?+

Anschrift korrekt angeben

Das Aupair wird unter der Adresse der Gastfamilie angemeldet. Kein separates Mietverhältnis angeben — das ist keine Untermiete.

Status klar benennen

Empfohlene Angabe beim Meldeschalter: „Aupair im Haushalt der Gastfamilie“. Das vermeidet spätere Missverständnisse (z. B. bei GEZ oder Meldedatenabgleich).

Post erklären

Nach der Anmeldung kommt automatisch Post (z. B. Steuer-ID, GEZ). Das ist normal und kein Fehler.

Was passiert nach der Anmeldung automatisch?+

Steuer-ID wird per Post zugesendet

Die Bundessteuerbehörde schickt automatisch eine Steueridentifikationsnummer an die neue Adresse.

Datenabgleich mit dem Rundfunkbeitragsservice (GEZ)

Die Meldebehörde übermittelt die Daten an den Beitragsservice. Die Gastfamilie muss ggf. die Umstände erklären.

Bankkonto-Eröffnung wird erleichtert

Mit der Meldebestätigung ist die Kontoeröffnung bei deutschen Banken deutlich einfacher.

Häufige Fehler – bitte vermeiden+
  • Anmeldung zu spät (nach den 14 Tagen)
  • Falscher Status angeben (z. B. Untermieter)
  • Falsche Adresse oder Wohnungsangaben
  • Post ignorieren, die nach der Anmeldung kommt
Unser Tipp: So klappt die Anmeldung+

Termin frühzeitig buchen

In vielen Ämtern gibt es Wartezeiten. Sobald der Einzugstag feststeht, einen Termin vereinbaren.

Gastfamilie begleitet das Aupair

Die Gastfamilie kennt die Wohnungsdaten und kann Rückfragen sofort beantworten.

Kopien aufbewahren

Alle Unterlagen vorab kopieren und für spätere Behördengänge sicher aufbewahren.

Ruhig bleiben

Das ist ein ganz normaler Schritt — mit der richtigen Vorbereitung geht alles problemlos.

Rundfunkbeitrag (GEZ)

Wie verhindere ich eine eigene GEZ-Abrechnung für das Aupair?+

Es gibt eine offizielle Möglichkeit, dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice mitzuteilen, dass bereits jemand für die Wohnung den Rundfunkbeitrag zahlt — also die Gastfamilie. Damit ist kein eigenes Beitragskonto für das Aupair nötig. Das Online-Formular „Schon jemand zahlt für die Wohnung“ finden Sie auf rundfunkbeitrag.de.

Das brauchen Sie dafür:

  • Die Beitragsnummer der Gastfamilie
  • Name und Adresse des Aupairs
  • Ggf. die Meldebescheinigung (als Nachweis)

Das Formular kann auch genutzt werden, wenn der Beitragsservice bereits in der Vergangenheit kontaktiert hat oder ein Brief eingegangen ist. Danach erhält das Aupair in der Regel keinen separaten Beitragsbescheid mehr für diese Wohnung.

Mustertext für die Mitteilung an den Beitragsservice+

Falls ein Brief vom Beitragsservice gekommen ist oder das Online-Formular nicht genutzt werden kann, kann das Aupair diesen Mustertext verwenden:

Betreff: Rundfunkbeitrag – Ich wohne bei jemandem, der bereits zahlt

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich lebe als Aupair im Haushalt meiner Gastfamilie und habe keine eigene Wohnung. Für diese Wohnung wird der Rundfunkbeitrag bereits ordnungsgemäß entrichtet.

Beitragsnummer der Wohnung: [Beitragsnummer der Gastfamilie eintragen]

Ich bitte Sie daher, mich von einer eigenen Beitragspflicht abzumelden bzw. entsprechend zu vermerken, dass ich in einer bereits beitragspflichtigen Wohnung wohne.

Vielen Dank für die Bestätigung.

Mit freundlichen Grüßen

[Vor- und Nachname des Aupairs]

[Anschrift der Gastfamilie]

[ggf. Beitragsnummer / Aktenzeichen]

Tipp: Den Brief am besten per Einschreiben senden oder als E-Mail an die auf dem Bescheid genannte Adresse schicken — dann haben Sie einen Nachweis.

Bankkonto für Aupairs aus Drittstaaten

Welche Banken eignen sich für Aupairs aus Drittstaaten?+

Aus unserer Erfahrung zeigen sich große Unterschiede zwischen den Banken. Nicht jede Bank eröffnet problemlos Konten für neu eingereiste Aupairs aus Drittstaaten. Die folgenden Institute haben sich in der Praxis häufig als geeignet erwiesen – abhängig von Filiale und Region.

1. Sparkasse (lokale Filiale) – sehr praxisnah

Unsere häufigste Empfehlung.

Vorteile:

  • Persönliche Beratung vor Ort
  • Erfahrung mit internationalen Kundinnen und Kunden
  • Oft kooperativ bei Aupairs, wenn die Gastfamilie begleitet
  • Gute Akzeptanz von Meldebescheinigung + Aufenthaltstitel/Fiktionsbescheinigung

Zu beachten:

  • Jede Sparkasse entscheidet regional selbst
  • Häufig wird die Steuer-ID verlangt (auch wenn nicht gesetzlich nötig)
  • Monatliche Kontoführungsgebühren möglich

Tipp: Vorab telefonisch nachfragen und erwähnen, dass es sich um ein Aupair handelt.

2. Volksbank / Raiffeisenbank – gute Alternative

Vorteile:

  • Persönlicher Kontakt
  • Teilweise flexibler als Großbanken
  • Erfahrung mit internationalen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

Zu beachten:

  • Filialabhängig
  • Steuer-ID wird oft verlangt
  • Gebührenstruktur vorher klären

3. Commerzbank / Deutsche Bank – teilweise möglich, aber uneinheitlich

Vorteile:

  • Große Filialnetze
  • Internationale Erfahrung

Nachteile:

  • Strengere interne Vorgaben
  • Steuer-ID oft zwingend
  • Ohne langfristigen Aufenthaltstitel schwierig

Eher zweite Option, wenn Sparkasse/Volksbank nicht möglich ist.

4. Onlinebanken (z. B. N26, ING, DKB) – nur eingeschränkt geeignet

Vorteile:

  • Schneller Onlineprozess
  • Geringe oder keine Kontoführungsgebühren

Nachteile (sehr wichtig):

  • Keine Kontoeröffnung ohne Steuer-ID
  • Probleme beim Ident-Verfahren mit ausländischen Pässen
  • Kein persönlicher Ansprechpartner

Für Aupairs aus Drittstaaten oft erst später möglich, nicht direkt nach Ankunft.

Unsere klare Empfehlung aus der Praxis+

Zuerst Sparkasse oder Volksbank vor Ort aufsuchen, idealerweise:

Nach der Anmeldung

Erst nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt zur Bank gehen — die Meldebescheinigung ist das wichtigste Dokument.

Mit Steuer-ID (falls vorhanden)

Wenn die Steuer-ID schon da ist, alle Unterlagen mitnehmen. Falls nicht, trotzdem nachfragen — manche Filialen eröffnen vorab.

Gastfamilie begleitet

Die Anwesenheit der Gastfamilie erhöht die Erfolgschance erheblich — sie kann den Wohnungsbezug bestätigen.

Vorab telefonisch nachfragen

Ein kurzes Gespräch vorab spart Zeit: „Ich bin Aupair aus dem Ausland und brauche ein Girokonto — was brauchen Sie?“

Handy & SIM-Karte

Prepaid oder Vertrag — was ist besser für Aupairs?+

Sie können entweder eine deutsche SIM-Karte mit Vertrag nehmen oder eine Prepaid-SIM. Besonders am Anfang empfehlen wir in der Regel Prepaid — für Aupairs sehr einfach und flexibel.

Vorteile von Prepaid

  • Ohne lange Bindung
  • Keine Bonitätsprüfung / Schufa-Check
  • Kein Vertrag, keine unerwarteten Kosten
  • Simpel in Anmeldung & Nutzung
  • Besonders geeignet für Aupairs mit befristetem Aufenthalt

Nachteile von Vertrag (zum Start)

  • Oft Bonitätsprüfung nötig
  • Vertrag meist 24 Monate Laufzeit
  • Kündigungsfristen
  • Komplizierter ohne deutsche Adresse/Steuer-ID

Prepaid ist daher meist stressfrei, günstig und sofort nutzbar.

Prepaid oder Vertrag – was passt wann?+
  • Aupair kommt gerade in Deutschland an → Prepaid
  • Sie wollen keine lange Bindung → Prepaid
  • Aufenthalt länger als 2+ Jahre und feste Nummer gewünscht → Vertrag
  • Oft viel Internet genutzt → große Prepaid-Pakete
Wie funktioniert Prepaid in Deutschland?+

SIM-Karten gibt es zum Beispiel von: Aldi Talk, Lebara, Lycamobile, Congstar, O2, Telekom (MagentaMobil), Vodafone Prepaid, Fonic, Blau, Tchibo Mobil. Diese Anbieter verkaufen Prepaid-Startersets im Supermarkt, im Drogeriemarkt (dm, Rossmann), im Elektronik-Shop oder online.

Was Sie für eine Prepaid-SIM brauchen

Seit 2017 gilt: Identitätsnachweis ist Pflicht (Registrierung nach dem GSM-Registrierungs-Gesetz).

  • Pass / Personalausweis / Reisepass
  • Anmeldung (Meldebescheinigung) hilft
  • POSTIDENT oder Online-Identifikation — viele Shops machen das direkt mit

In der Praxis meist ganz einfach: im Laden mit Pass + Meldebestätigung anmelden, oder per Video-/Online-Ident (z. B. bei Aldi Talk).

Prepaid Schritt für Schritt

  1. SIM kaufen — z. B. Aldi Talk Starter-Set, ca. 10–15 €
  2. Identifikation — im Laden oder per Video-Ident
  3. SIM einlegen & registrieren — die Nummer wird aktiviert, Sie können sofort telefonieren, SMS senden und Internet nutzen
  4. Guthaben aufladen — per App, Code aus dem Laden oder Banküberweisung

Pakete im Überblick

  • Starter-Pakete: 5–10 € Guthaben, SMS / Telefon / Daten getrennt
  • Viel-Nutzer-Pakete: 10–30 € pro Monat, Internet (5–15 GB), Telefon/SMS in Deutschland, EU-Roaming inklusive

Wählen Sie ein Paket mit Daten + SMS/Telefon, dann sind Sie flexibel.

Vertrag — wann überhaupt sinnvoll?

Ein Vertrag kann Vorteile haben, wenn Sie sehr viel Datenvolumen brauchen, eine dauerhafte deutsche Nummer wollen und keine Probleme bei Bonitätsprüfung & Steuer-ID haben.

Aber Achtung: Viele Provider verlangen Schufa-Nachweis, Steuer-ID, Mindestlaufzeit (12–24 Monate) und Kündigungsschreiben. Für Aupairs eher zweite Wahl, vor allem am Anfang.

Nummer behalten & WLAN nutzen

Nach dem Deutschland-Aufenthalt können Sie die Prepaid-Nummer bei manchen Anbietern in einen Vertrag umwandeln oder dieselbe SIM wiederverwenden. Viele Aupairs nutzen vor allem WLAN in der Wohnung, unterwegs oder im Job — das spart wertvolles Datenvolumen.