Welche Voraussetzungen gibt es für Familien?
Es gibt bestimmte Vorgaben, die erfüllt sein müssen, um ein Aupair in deiner Familie aufnehmen zu können
Anreise trägt Aupair
Die An- und Abreisekosten trägt das Aupair selbst
(du kannst gerne einen freiwilligen Zuschuss bezahlen, um das Aupair aus dem Drittland finanziell zu entlasten). Ausnahme: PHILIPPINEN – hier müssen Gastfamilien die Kosten für den Flug bezahlen, sonst darf das Aupair nicht ausreisen.
Hilfe bei Kinderbetreung
Spielen, singen, basteln, Spazieren gehen, Kinder anziehen und füttern, zum Kindergarten oder zur Schule bringen….
Leichte Hausarbeiten
Es handelt sich hierbei um täglich anfallende Tätigkeiten, wie kleine Mahlzeiten zubereiten, den Tisch ein- und abdecken, die Spülmaschine ein- und ausräumen, die Kinderwäsche zusammenlegen oder staubsaugen.
Die Grundreinigung der Wohnung gehört nicht zu den Aufgaben eines Aupairs.
ArbeitszeiT
Die Arbeitszeit beträgt 30 Stunden pro Woche an 5 oder 6 Wochentagen, maximal 6 Stunden täglich.
Anfallende Überstunden werden durch Freizeit ausgeglichen.
11 Schritte bis zum Visum
Hier siehst du alle 11 Schritte, die wir im Falle einer Vermittlung gemeinsam gehen.
Während des Visumsprozess benötigst du viel Geduld und etwas Vertrauen – wir behalten den Überblick und geben dir regelmäßig ein Update – bis zur Anreiseplanung.
Überblick
Die Kosten für ein Aupair belaufen sich monatlich auf ca. 750,00 – 800,00 Euro.
Nebenstehend findest du eine grobe Aufstellung über die Posten, die monatlich für dein Aupair anfallen. Unsere Vermittlungsprovision ist davon ausgenommen und wird separat in Rechnung gestellt.
Vertragsdaten
280 €
Taschengeld
70 €
Zuschuss Deutschkurs
44 €
Kranken-versicherung

Du möchtest jetzt auch gerne Unterstützung?
Sieh dir doch einmal die aktuellen Bewerber:innen an und starte in ein Leben voller Entlastung im hektischen Familienalltag.
F.A.Q.
Frequently Asked Questions
Alles Wichtige im Überblick.
Was ist ein Au-pair?
Ein Au-pair lebt 6–12 Monate in einer deutschen Familie, unterstützt in der Kinderbetreuung sowie
bei leichten Haushaltstätigkeiten und erhält dafür Unterkunft, Verpflegung, Taschengeld und die
Möglichkeit, Deutsch zu lernen.
Welche Aufgaben übernimmt ein Au-pair?
– Kinder betreuen, spielen, basteln, gemeinsamer Alltag, kleine Kindermahlzeiten zubereiten, Ordnung halten in Kinder- und Gemeinschaftsräumen, leichte Hausarbeiten (Geschirrspüler einräumen, Wäsche falten)
Nicht erlaubt: Großputz, Gartenarbeit, Pflege von Angehörigen, vollwertige Haushaltsarbeit.
Wie viele Stunden arbeitet ein Au-pair?
max. 30 Stunden pro Woche, max. 6 Stunden pro Tag, mindestens 1,5 freie Tage pro Woche
Urlaub: 2 Werktage pro Monat (24 Tage bei 12 Monaten)
Und was passiert, wenn es mit dem Au-pair nicht klappt?
Jede Vertragspartei kann innerhalb 14 Tagen kündigen. Das heißt, nach Kündigung bleiben der Familie und dem Aupair 14 Tage Zeit, ein neues Aupair zu suchen bzw. das Au-pair findet eine neue Gastfamilie – entweder mit unserer Hilfe oder selbst.
Kulanzhalber haben wir als Agentur eine kostenfreie Neuvermittlung für Gastfamilien im Angebot, wenn die Kündigung innerhalb der ersten 8 Wochen nach Anreise des Au-pairs erfolgt.
Welche Kosten entstehen für ein Au-pair?
Taschengeld: 280 € monatlich
Sprachkurs: mind. 70 € pro Monat Zuschuss durch die Gastfamilie
Fahrtkosten zum Sprachkurs: Die Gastfamilie übernimmt die Kosten für die Fahrt zur Sprachschule.
Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung: vollständig durch die Gastfamilie (ca. 44–52 € pro
Monat)
Behördengänge: Aufenthaltstitel ca. 100 € einmalig (Gastfamilie zahlt)
Behördengänge – welche Schritte sind erforderlich?
1. Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
erfolgt kurz nach der Einreise
benötigt: Reisepass, Meldeformular, Wohnungsgeberbestätigung
häufig begleitet die Gastfamilie das Au-pair mit
2. Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde
zwingend notwendig für das Au-pair-Jahr
Kosten: ca. 100 € einmalig (Gastfamilie zahlt)
benötigt: Pass, Versicherungsnachweis, Au-pair-Vertrag, Meldebescheinigung
3. Bankkonto eröffnen
erst nach der Anmeldung möglich
benötigt: Reisepass + Meldebescheinigung
Konto wird für die monatliche Taschengeldzahlung benötigt.
Oft begleitet die Gastfamilie zur Bank oder hilft bei der Online-Kontoeröffnung
Wie läuft die Vermittlung ab?
1.Beratung & Anfrage
2.Auswahl geprüfter Bewerber*innen
3.Videocall zur gegenseitigen Abstimmung
4.Vertrag
5.Visum & Botschaftstermin
6.Anreise
7.Anmeldung, Aufenthaltstitel, Bankkonto
8.Betreuung durch Allgäu Aupair – We care!
Welche Voraussetzungen gibt es?
Voraussetzungen für ein Au-pair
Alter 18–26, A1/A2 Deutsch, Kinderbetreuungserfahrung, Schulabschluss, Motivation, Gesundheit.
Voraussetzungen für Gastfamilien
Mindestens ein Kind unter 18 Jahren, eigenes Zimmer, Deutsch als Familiensprache, kulturelle Offenheit.
Ist ein Sprachkurs verpflichtend?
Der Deutschkurs ist zentraler Bestandteil des Au-pair-Programms. Die Gastfamilie übernimmt:
mind. 70 € pro Monat für den Kurs
die kompletten Fahrtkosten zur Sprachschule (ÖPNV-Ticket, Zuschuss etc.)
Warum ist der Sprachkurs eines Au-pairs nicht steuerlich absetzbar?
Die steuerliche Absetzbarkeit richtet sich nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG, der klar regelt, dass nur Kinderbetreuungskosten berücksichtigt werden dürfen – und ausschließlich solche, die direkt der Betreuung des Kindes dienen.
Der Sprachkurs gehört nicht dazu.
1. Sprachkurs ist keine Kinderbetreuung
Ein Sprachkurs ist eine Bildungsleistung für das Au-pair selbst.
Er dient:
der persönlichen Weiterbildung
der Integration des Au-pairs
der Erfüllung der gesetzlichen Programmbedingungen
Er hat keinen unmittelbaren Bezug zur Kinderbetreuung des Kindes.
Deshalb erfüllt er nicht die Voraussetzungen für steuerlich abziehbare „Kinderbetreuungskosten“.
Kann ich mein Aupair absetzen steuerlich?
Ja – teilweise.
Kosten für die Kinderbetreuung durch ein Au-pair können steuerlich geltend gemacht werden:
Absetzbar sind 2/3 der Kosten,
maximal 4.000 € pro Kind und Jahr.
Wichtig:
Die Kinderbetreuung muss im Au-pair-Vertrag klar definiert sein.
Hausarbeit ist nicht absetzbar.
Ebenfalls nicht absetzbar: Sprachkurs, Versicherungen, Fahrtkosten, Taschengeld.
Notwendig für das Finanzamt:
✔ Au-pair-Vertrag
✔ Zahlungsnachweise (Überweisungen)
Die genaue Absetzbarkeit richtet sich nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG (Kinderbetreuungskosten).
Was kann ich absetzen und was nicht?
Absetzbar:
✔ Kinderbetreuungskosten
✔ Anteil des Taschengeldes, der Kinderbetreuung darstellt
✔ Verträge + Nachweise erforderlich
Nicht absetzbar:
✘ Sprachkurs
✘ Fahrtkosten
✘ Versicherungskosten
✘ Aufenthaltstitel
✘ Unterkunft/Verpflegung
Grund:
➡ Sprachkurse dienen der Bildung des Au-pairs, nicht der Kinderbetreuung.
Absetzbar sind nur die Kosten, die tatsächlich der Betreuung des Kindes dienen.
Dazu gehören z. B.:
✔ ein Teil des Taschengeldes (anteilig nach Kinderbetreuungsstunden)
✔ bestimmte Sachleistungen, die unmittelbar der Kinderbetreuung zugeordnet werden können
Nicht absetzbar sind Kosten, die das Au-pair selbst betreffen, wie:
✔ Sprachkurs
✔ Fahrtkosten des Au-pairs
✔ Versicherungen
✔ Aufenthaltstitel-Gebühren
✔ Unterkunft und Verpflegung
3. Gesetzgeber sieht Sprachkurs als Pflichtleistung des Au-pair-Programms
Der Sprachkurs ist ein zentraler Bestandteil des Au-pair-Programms, aber:
Er dient der Bildung des Au-pairs, nicht der steuerlichen Entlastung der Gastfamilie.
Pflicht- oder Programmkosten gelten steuerlich nicht als Kinderbetreuung, sondern als „eigene Verpflichtungen der Gastfamilie aus dem Au-pair-Verhältnis“.
4. Klare Abgrenzung zu Haushaltshilfen
Damit das Au-pair steuerlich nicht wie eine Haushaltshilfe oder Arbeitnehmer*in eingestuft wird, betont der Gesetzgeber:
Die Tätigkeit des Au-pairs ist kultureller Austausch,
nicht ein Arbeitsverhältnis.
Alle kulturellen oder bildungsbezogenen Bestandteile des Programms – wie der Sprachkurs – sind deshalb ausdrücklich nicht steuerlich absetzbar.
Warum ist die Krankenversicherung des Au-pairs nicht steuerlich absetzbar?
Offizielle Finanzamt-Logik
Das Finanzamt sagt klar:
„Nur der Betrag, der für die Betreuung des Kindes gezahlt wird, ist absetzbar.“
Damit sind alle Au-pair-Kosten, die nicht Betreuung sind, ausgeschlossen:
❌ Sprachkurs
❌ Fahrtkosten
❌ Aufenthaltstitel
❌ Unterkunft & Verpflegung
❌ Versicherungen
1. Krankenversicherung zählt nicht zu den Kinderbetreuungskosten
Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG sind nur Kosten absetzbar, die unmittelbar der Kinderbetreuung dienen.
→ Die Krankenversicherung dient jedoch dem Schutz des Au-pairs, nicht der Betreuung des Kindes.
Sie ist eine Pflichtleistung der Gastfamilie im Rahmen des Au-pair-Programms.
2. Krankenversicherung gilt als Programmkosten, nicht als Betreuungskosten
Das Au-pair-Programm schreibt vor, dass die Gastfamilie die gesamte Versicherung übernimmt:
✔ Krankenversicherung
✔ Unfallversicherung
✔ Haftpflichtversicherung
Diese Kosten gehören laut Gesetz zu den Verpflichtungen der Gastfamilie, nicht zur Kinderbetreuung.
→ Programmkosten sind grundsätzlich nicht steuerlich absetzbar.
3. Keine Zuordnung zur Arbeits- oder Betreuungsleistung
Versicherung ist nicht leistungsbezogen – egal, ob das Au-pair arbeitet oder nicht.
Das Finanzamt lässt nur solche Kosten zu, die direkt mit der Betreuung zu tun haben (z. B. anteiliges Taschengeld).
→ Versicherungsbeiträge stehen in keinem direkten Zusammenhang zur Kinderbetreuung – also nicht abziehbar.
Wie wird der Kinderbetreuungsanteil berechnet?
Grundprinzip der Steuer
Das Finanzamt erkennt nur den Teil der Leistungen an, der Kinderbetreuung ist – nicht Haushalt, nicht Bildung, nicht Programmkosten.
Es gilt:
✔ Nur der Kinderbetreuungsanteil des Taschengeldes ist steuerlich absetzbar.
❌ Nicht absetzbar sind: Sprachkurs, Fahrtkosten, Versicherungen, Verpflegung, Unterkunft, Aufenthaltstitel usw.
Die Finanzämter akzeptieren üblicherweise folgende Modelle:
Modell A – Prozentuale Aufteilung (Standard in Deutschland)
Empfehlung:
50 % Kinderbetreuung
50 % leichte Hausarbeit / kultureller Austausch
Das heißt:
Von 280 € Taschengeld pro Monat sind 140 € als Kinderbetreuung steuerlich ansetzbar.
Dieses Modell wird in der Praxis am häufigsten akzeptiert.
Modell B – Anteil anhand der Wochenstunden
Falls das Au-pair z. B. arbeitet:
18 Stunden Kinderbetreuung
12 Stunden leichte Hausarbeit
→ Kinderbetreuungsanteil = 18 / 30 = 60 %
Taschengeld steuerlich ansetzbar:
280 € × 60 % = 168 € pro Monat
Modell C – Konkrete Tätigkeitsliste (Finanzamt liebt das!)
Beispiel:
4 Stunden täglich Kinderbetreuung
2 Stunden täglich leichte Haushaltstätigkeit
→ Kinderbetreuungsanteil = 4/6 = 66 %
Diese Methode ist besonders gut, wenn die Betreuungsanteile klar geregelt sind.
Wie genau muss das im Aupair Vertrag ausformuliert stehen?
Damit das Finanzamt den Abzug anerkennt, muss im Vertrag eindeutig formuliert sein:
✔Wie viele Stunden pro Woche das Au-pair Kinder betreut
✔Wie viele Stunden leichte Haushaltsaufgaben sind
✔Welcher Anteil des Taschengeldes der Kinderbetreuung zugeordnet ist
Hier sind perfekte Formulierungshilfen:
Variante 1 – Prozentuale Aufteilung
Kinderbetreuungsanteil:
Das Au-pair übernimmt schwerpunktmäßig Tätigkeiten in der Kinderbetreuung.
Der Anteil der Kinderbetreuungstätigkeiten beträgt 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit.
Daher gelten 50 % des Taschengeldes (140 € pro Monat) steuerlich als Kinderbetreuungskosten.
Variante 2 – Stundenbasierte Aufteilung
Kinderbetreuungsanteil:
Das Au-pair betreut die Kinder im Umfang von 18 Stunden pro Woche.
Weitere 12 Stunden pro Woche entfallen auf leichte, kinderbezogene Haushaltstätigkeiten.
Damit beträgt der Anteil der Kinderbetreuung 60 % der Gesamtstunden.
60 % des monatlichen Taschengeldes (168 €) gelten damit als absetzbare Kinderbetreuungskosten.
Variante 3 – Tätigkeitsbezogene Aufteilung
Kinderbetreuungsanteil:
Das Au-pair führt hauptsächlich kindbezogene Tätigkeiten durch (z. B. Spielen, Aufsicht, Holen/Bringen, Mahlzeiten für die Kinder).
Diese machen zwei Drittel der Gesamtarbeitszeit (66 %) aus.
Somit sind 66 % des Taschengeldes (184,80 € pro Monat) steuerlich als Kinderbetreuungskosten abziehbar.
Warum ist diese klare Formulierung notwendig?
Ohne genaue Aufteilung lehnt das Finanzamt oft ab, weil:
✔ Au-pairs keine Haushaltshilfen sind
✔ Taschengeld nicht voll als Kinderbetreuung gilt
✔ Sprachkurs, Versicherung, Unterkunft NICHT absetzbar sind
Mit einer klaren Formulierung sind Eltern aber steuerlich auf der sicheren Seite.
Welche Unterlagen will das Finanzamt?
Einreichen sollte die Familie:
✔ Au-pair-Vertrag mit Kinderbetreuungsanteil
✔ Zahlungsnachweise des Taschengeldes (Überweisung, kein Bargeld!)
✔ Bestätigung über tatsächlich geleistete Kinderbetreuung (manchmal verlangt)
✔ Keine Barzahlungen – sonst wird der Abzug verweigert
Ist das Aupair versichert?
Ja – über eine spezielle Au-pair-Versicherung, bestehend aus:
✔ Krankenversicherung
✔ Unfallversicherung
✔ Haftpflichtversicherung
Die Kosten trägt die Gastfamilie vollständig.
Was passiert bei Konflikten?
Allgäu Aupair hilft bei Gesprächen, Mediation und Problemlösung.
Falls nötig, organisieren wir ein Rematch – fair, wertschätzend und verlässlich.
Aus welchen Ländern vermitteln wir Au-pairs?
Schwerpunkte: Mongolei, Madagaskar, Indien sowie weitere sorgfältig ausgewählte Partnerländer.
Alle Bewerber*innen werden intensiv geprüft (Referenzen, Kindererfahrung, Motivation, Persönlichkeit).
Welche Anschlussmöglichkeiten gibt es nach dem Au-pair-Jahr?
Wir bieten direkte Wege für den weiteren Aufenthalt in Deutschland:
FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr)
Ausbildung: in Hotellerie, Gastronomie oder Pflege über Allgäu Azubi www.allgaeu-azubi.de
