Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen

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Höherer Sonderausgabenabzug möglich

Die Bundesregierung hat für das Jahr 2025 wichtige steuerliche Änderung für die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten vorgenommen:


Bis 2024 konnten zwei Drittel der Aufwendungen für die Kinderbetreuung als Sonderausgaben berücksichtigt werden, maximal 4.000 Euro pro Kind. Diese Grenzen wurden 2025 angehoben.
Künftig können 80 Prozent der Aufwendungen für die Kinderbetreuung als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Der Höchstbetrag wird auf 4.800 Euro pro Kind erhöht.

Wenn das mal keine guten Neuigkeiten sind!

Quelle: https://www.lexware.de/wissen/buchhaltung-finanzen/steueraenderungen/#video-steueraenderungen-im-ueberblick