Welche Voraussetzungen gibt es für Familien?
Es gibt bestimmte Vorgaben, die erfüllt sein müssen, um ein Aupair in deiner Familie aufnehmen zu können
Anreise trägt Aupair
Die An- und Abreisekosten trägt das Aupair selbst
(du kannst gerne einen freiwilligen Zuschuss bezahlen, um das Aupair aus dem Drittland finanziell zu entlasten). Ausnahme: PHILIPPINEN – hier müssen Gastfamilien die Kosten für den Flug bezahlen, sonst darf das Aupair nicht ausreisen.
Hilfe bei Kinderbetreung
Spielen, singen, basteln, Spazieren gehen, Kinder anziehen und füttern, zum Kindergarten oder zur Schule bringen….
Leichte Hausarbeiten
Es handelt sich hierbei um täglich anfallende Tätigkeiten, wie kleine Mahlzeiten zubereiten, den Tisch ein- und abdecken, die Spülmaschine ein- und ausräumen, die Kinderwäsche zusammenlegen oder staubsaugen.
Die Grundreinigung der Wohnung gehört nicht zu den Aufgaben eines Aupairs.
ArbeitszeiT
Die Arbeitszeit beträgt 30 Stunden pro Woche an 5 oder 6 Wochentagen, maximal 6 Stunden täglich.
Anfallende Überstunden werden durch Freizeit ausgeglichen.
11 Schritte bis zum Visum
Hier siehst du alle 11 Schritte, die wir im Falle einer Vermittlung gemeinsam gehen.
Während des Visumsprozess benötigst du viel Geduld und etwas Vertrauen – wir behalten den Überblick und geben dir regelmäßig ein Update – bis zur Anreiseplanung.
Überblick
Die Kosten für ein Aupair belaufen sich monatlich auf ca. 750,00 – 800,00 Euro.
Nebenstehend findest du eine grobe Aufstellung über die Posten, die monatlich für dein Aupair anfallen. Unsere Vermittlungsprovision ist davon ausgenommen und wird separat in Rechnung gestellt.
Vertragsdaten
280 €
Taschengeld
70 €
Zuschuss Deutschkurs
44 €
Kranken-versicherung

Du möchtest jetzt auch gerne Unterstützung?
Sieh dir doch einmal die aktuellen Bewerber:innen an und starte in ein Leben voller Entlastung im hektischen Familienalltag.
F.A.Q.
Frequently Asked Questions
Alles Wichtige im Überblick.
Noch Fragen?
Was ist ein Au-pair?
Ein Au-pair lebt 6–12 Monate in einer deutschen Familie, unterstützt in der Kinderbetreuung sowie
bei leichten Haushaltstätigkeiten und erhält dafür Unterkunft, Verpflegung, Taschengeld und die
Möglichkeit, Deutsch zu lernen.
Welche Aufgaben übernimmt ein Au-pair?
Kinder betreuen, spielen, basteln, gemeinsamer Alltag, kleine Kindermahlzeiten zubereiten, Ordnung halten in Kinder- und Gemeinschaftsräumen, leichte Hausarbeiten (Geschirrspüler einräumen, Wäsche falten)
Nicht erlaubt: Großputz, Gartenarbeit, Pflege von Angehörigen, vollwertige Haushaltsarbeit.
Wie viele Stunden arbeitet ein Au-pair?
max. 30 Stunden pro Woche, max. 6 Stunden pro Tag, mindestens 1,5 freie Tage pro Woche
Urlaub: 2 Werktage pro Monat (24 Tage bei 12 Monaten)
Welche Kosten entstehen für ein Au-pair?
✔ Taschengeld: 280 € monatlich
✔ Sprachkurs: mind. 70 € pro Monat Zuschuss durch die Gastfamilie
✔ Fahrtkosten zum Sprachkurs: Die Gastfamilie übernimmt die Kosten für die Fahrt zur Sprachschule.
✔ Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung: vollständig durch die Gastfamilie (ca. 44–52 € pro
Monat)
✔ Behördengänge: Aufenthaltstitel ca. 100 € einmalig (Gastfamilie zahlt)
Behördengänge – welche Schritte sind erforderlich?
1. Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
erfolgt kurz nach der Einreise
benötigt: Reisepass, Meldeformular, Wohnungsgeberbestätigung
häufig begleitet die Gastfamilie das Au-pair mit
2. Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde
zwingend notwendig für das Au-pair-Jahr
Kosten: ca. 100 € einmalig (Gastfamilie zahlt)
benötigt: Pass, Versicherungsnachweis, Au-pair-Vertrag, Meldebescheinigung
3. Bankkonto eröffnen
erst nach der Anmeldung möglich
benötigt: Reisepass + Meldebescheinigung
Konto wird für die monatliche Taschengeldzahlung benötigt.
Oft begleitet die Gastfamilie zur Bank oder hilft bei der Online-Kontoeröffnung
Wie läuft die Vermittlung ab?
1.Beratung & Anfrage
2.Auswahl geprüfter Bewerber*innen
3.Videocall zur gegenseitigen Abstimmung
4.Vertrag
5.Visum & Botschaftstermin
6.Anreise
7.Anmeldung, Aufenthaltstitel, Bankkonto
8.Betreuung durch Allgäu Aupair – We care!
Welche Voraussetzungen gibt es?
Voraussetzungen für ein Au-pair
Alter 18–26, A1/A2 Deutsch, Kinderbetreuungserfahrung, Schulabschluss, Motivation, Gesundheit.
Voraussetzungen für Gastfamilien
Mindestens ein Kind unter 18 Jahren, eigenes Zimmer, Deutsch als Familiensprache, kulturelle Offenheit.
Ist ein Sprachkurs verpflichtend?
Der Deutschkurs ist zentraler Bestandteil des Au-pair-Programms. Die Gastfamilie übernimmt:
✔ mind. 70 € pro Monat für den Kurs
✔ die kompletten Fahrtkosten zur Sprachschule (ÖPNV-Ticket, Zuschuss etc.)
Warum ist der Sprachkurs eines Au-pairs nicht steuerlich absetzbar?
Die steuerliche Absetzbarkeit richtet sich nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG, der klar regelt, dass nur Kinderbetreuungskosten berücksichtigt werden dürfen – und ausschließlich solche, die direkt der Betreuung des Kindes dienen.
Der Sprachkurs gehört nicht dazu.
1. Sprachkurs ist keine Kinderbetreuung
Ein Sprachkurs ist eine Bildungsleistung für das Au-pair selbst.
Er dient:
der persönlichen Weiterbildung
der Integration des Au-pairs
der Erfüllung der gesetzlichen Programmbedingungen
Er hat keinen unmittelbaren Bezug zur Kinderbetreuung des Kindes.
Deshalb erfüllt er nicht die Voraussetzungen für steuerlich abziehbare „Kinderbetreuungskosten“.
Kann ich mein Aupair steuerlich absetzen?
Ja – teilweise.
Kosten für die Kinderbetreuung durch ein Au-pair können steuerlich geltend gemacht werden:
✔ Absetzbar sind 2/3 der Kosten,
✔ maximal 4.000 € pro Kind und Jahr.
Wichtig:
✔ Die Kinderbetreuung muss im Au-pair-Vertrag klar definiert sein.
❌ Hausarbeit ist nicht absetzbar.
Ebenfalls nicht absetzbar: Sprachkurs, Versicherungen, Fahrtkosten, Taschengeld.
Notwendig für das Finanzamt:
✔ Au-pair-Vertrag
✔ Zahlungsnachweise (Überweisungen)
Die genaue Absetzbarkeit richtet sich nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG (Kinderbetreuungskosten).
Was kann ich absetzen und was nicht?
Absetzbar:
✔ Kinderbetreuungskosten
✔ Anteil des Taschengeldes, der Kinderbetreuung darstellt
✔ Verträge + Nachweise erforderlich
Nicht absetzbar:
✘ Sprachkurs
✘ Fahrtkosten
✘ Versicherungskosten
✘ Aufenthaltstitel
✘ Unterkunft/Verpflegung
Grund:
➡ Sprachkurse dienen der Bildung des Au-pairs, nicht der Kinderbetreuung.
Absetzbar sind nur die Kosten, die tatsächlich der Betreuung des Kindes dienen.
Dazu gehören z. B.:
✔ ein Teil des Taschengeldes (anteilig nach Kinderbetreuungsstunden)
✔ bestimmte Sachleistungen, die unmittelbar der Kinderbetreuung zugeordnet werden können
Nicht absetzbar sind Kosten, die das Au-pair selbst betreffen, wie:
✔ Sprachkurs
✔ Fahrtkosten des Au-pairs
✔ Versicherungen
✔ Aufenthaltstitel-Gebühren
✔ Unterkunft und Verpflegung
3. Gesetzgeber sieht Sprachkurs als Pflichtleistung des Au-pair-Programms
Der Sprachkurs ist ein zentraler Bestandteil des Au-pair-Programms, aber:
Er dient der Bildung des Au-pairs, nicht der steuerlichen Entlastung der Gastfamilie.
Pflicht- oder Programmkosten gelten steuerlich nicht als Kinderbetreuung, sondern als „eigene Verpflichtungen der Gastfamilie aus dem Au-pair-Verhältnis“.
4. Klare Abgrenzung zu Haushaltshilfen
Damit das Au-pair steuerlich nicht wie eine Haushaltshilfe oder Arbeitnehmer*in eingestuft wird, betont der Gesetzgeber:
Die Tätigkeit des Au-pairs ist kultureller Austausch,
nicht ein Arbeitsverhältnis.
Alle kulturellen oder bildungsbezogenen Bestandteile des Programms – wie der Sprachkurs – sind deshalb ausdrücklich nicht steuerlich absetzbar.
Warum ist die Krankenversicherung des Au-pairs nicht steuerlich absetzbar?
Offizielle Finanzamt-Logik
Das Finanzamt sagt klar:
„Nur der Betrag, der für die Betreuung des Kindes gezahlt wird, ist absetzbar.“
Damit sind alle Au-pair-Kosten, die nicht Betreuung sind, ausgeschlossen:
❌ Sprachkurs
❌ Fahrtkosten
❌ Aufenthaltstitel
❌ Unterkunft & Verpflegung
❌ Versicherungen
1. Krankenversicherung zählt nicht zu den Kinderbetreuungskosten
Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG sind nur Kosten absetzbar, die unmittelbar der Kinderbetreuung dienen.
→ Die Krankenversicherung dient jedoch dem Schutz des Au-pairs, nicht der Betreuung des Kindes.
Sie ist eine Pflichtleistung der Gastfamilie im Rahmen des Au-pair-Programms.
2. Krankenversicherung gilt als Programmkosten, nicht als Betreuungskosten
Das Au-pair-Programm schreibt vor, dass die Gastfamilie die gesamte Versicherung übernimmt:
✔ Krankenversicherung
✔ Unfallversicherung
✔ Haftpflichtversicherung
Diese Kosten gehören laut Gesetz zu den Verpflichtungen der Gastfamilie, nicht zur Kinderbetreuung.
→ Programmkosten sind grundsätzlich nicht steuerlich absetzbar.
3. Keine Zuordnung zur Arbeits- oder Betreuungsleistung
Versicherung ist nicht leistungsbezogen – egal, ob das Au-pair arbeitet oder nicht.
Das Finanzamt lässt nur solche Kosten zu, die direkt mit der Betreuung zu tun haben (z. B. anteiliges Taschengeld).
→ Versicherungsbeiträge stehen in keinem direkten Zusammenhang zur Kinderbetreuung – also nicht abziehbar.
Wie wird der Kinderbetreuungsanteil berechnet?
Grundprinzip der Steuer
Das Finanzamt erkennt nur den Teil der Leistungen an, der Kinderbetreuung ist – nicht Haushalt, nicht Bildung, nicht Programmkosten.
Es gilt:
✔ Nur der Kinderbetreuungsanteil des Taschengeldes ist steuerlich absetzbar.
❌ Nicht absetzbar sind: Sprachkurs, Fahrtkosten, Versicherungen, Verpflegung, Unterkunft, Aufenthaltstitel usw.
Die Finanzämter akzeptieren üblicherweise folgende Modelle:
Modell A – Prozentuale Aufteilung (Standard in Deutschland)
Empfehlung:
50 % Kinderbetreuung
50 % leichte Hausarbeit / kultureller Austausch
Das heißt:
Von 280 € Taschengeld pro Monat sind 140 € als Kinderbetreuung steuerlich ansetzbar.
Dieses Modell wird in der Praxis am häufigsten akzeptiert.
Modell B – Anteil anhand der Wochenstunden
Falls das Au-pair z. B. arbeitet:
18 Stunden Kinderbetreuung
12 Stunden leichte Hausarbeit
→ Kinderbetreuungsanteil = 18 / 30 = 60 %
Taschengeld steuerlich ansetzbar:
280 € × 60 % = 168 € pro Monat
Modell C – Konkrete Tätigkeitsliste (Finanzamt liebt das!)
Beispiel:
4 Stunden täglich Kinderbetreuung
2 Stunden täglich leichte Haushaltstätigkeit
→ Kinderbetreuungsanteil = 4/6 = 66 %
Diese Methode ist besonders gut, wenn die Betreuungsanteile klar geregelt sind.
Wie genau muss das im Aupair Vertrag ausformuliert stehen?
Damit das Finanzamt den Abzug anerkennt, muss im Vertrag eindeutig formuliert sein:
✔Wie viele Stunden pro Woche das Au-pair Kinder betreut
✔Wie viele Stunden leichte Haushaltsaufgaben sind
✔Welcher Anteil des Taschengeldes der Kinderbetreuung zugeordnet ist
Hier sind perfekte Formulierungshilfen:
Variante 1 – Prozentuale Aufteilung
Kinderbetreuungsanteil:
Das Au-pair übernimmt schwerpunktmäßig Tätigkeiten in der Kinderbetreuung.
Der Anteil der Kinderbetreuungstätigkeiten beträgt 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit.
Daher gelten 50 % des Taschengeldes (140 € pro Monat) steuerlich als Kinderbetreuungskosten.
Variante 2 – Stundenbasierte Aufteilung
Kinderbetreuungsanteil:
Das Au-pair betreut die Kinder im Umfang von 18 Stunden pro Woche.
Weitere 12 Stunden pro Woche entfallen auf leichte, kinderbezogene Haushaltstätigkeiten.
Damit beträgt der Anteil der Kinderbetreuung 60 % der Gesamtstunden.
60 % des monatlichen Taschengeldes (168 €) gelten damit als absetzbare Kinderbetreuungskosten.
Variante 3 – Tätigkeitsbezogene Aufteilung
Kinderbetreuungsanteil:
Das Au-pair führt hauptsächlich kindbezogene Tätigkeiten durch (z. B. Spielen, Aufsicht, Holen/Bringen, Mahlzeiten für die Kinder).
Diese machen zwei Drittel der Gesamtarbeitszeit (66 %) aus.
Somit sind 66 % des Taschengeldes (184,80 € pro Monat) steuerlich als Kinderbetreuungskosten abziehbar.
Warum ist diese klare Formulierung notwendig?
Ohne genaue Aufteilung lehnt das Finanzamt oft ab, weil:
✔ Au-pairs keine Haushaltshilfen sind
✔ Taschengeld nicht voll als Kinderbetreuung gilt
✔ Sprachkurs, Versicherung, Unterkunft NICHT absetzbar sind
Mit einer klaren Formulierung sind Eltern aber steuerlich auf der sicheren Seite.
Welche Unterlagen will das Finanzamt?
Einreichen sollte die Familie:
✔ Au-pair-Vertrag mit Kinderbetreuungsanteil
✔ Zahlungsnachweise des Taschengeldes (Überweisung, kein Bargeld!)
✔ Bestätigung über tatsächlich geleistete Kinderbetreuung (manchmal verlangt)
✔ Keine Barzahlungen – sonst wird der Abzug verweigert
Wie ist das Aupair versichert?
Das Au-pair wird versichert über eine spezielle Au-pair-Versicherung, bestehend aus:
✔ Krankenversicherung
✔ Unfallversicherung
✔ Haftpflichtversicherung
Die Kosten trägt die Gastfamilie vollständig. Gerne helfen wir bei der Beantragung der Versicherungspolice.
Was passiert bei Konflikten?
Allgäu Aupair hilft bei Gesprächen, Mediation und Problemlösung.
Falls nötig, organisieren wir ein Rematch – fair, wertschätzend und verlässlich.
Aus welchen Ländern vermittelt Allgäu Aupairs denn Au-pairs?
Schwerpunkte: Mongolei, Madagaskar, Indien sowie weitere sorgfältig ausgewählte Partnerländer mit leichten Visaverfahren.
Länder wie die Philippinen und Indonesien sind extrem unsicher in der Visaerteilung und hier benötigt es mindestens 6 Monate Vorlauf, damit eine Vermittlung zustande kommt.
Eine Ablehnung passiert in diesen beiden Ländern leider extrem oft, so dass wir diese Länder nur Familien empfehlen, die eine hohe Frustrationstoleranz aufweisen und Geduld mitbringen.
Alle Bewerber*innen werden intensiv geprüft (Referenzen, Kindererfahrung, Motivation, Persönlichkeit).
Welche Anschlussmöglichkeiten gibt es nach dem Au-pair-Jahr?
Wir bieten direkte Wege für den weiteren Aufenthalt in Deutschland:
FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr)
Ausbildung: in Hotellerie, Gastronomie oder Pflege über Allgäu Azubi www.allgaeu-azubi.de
Ist die Aupair Krankenversicherung vergleichbar mit unserer gesetzlichen KV?
Die Au-pair-KV ist eine kostengünstige Versicherung speziell für Au-pairs und bietet grundlegende Absicherung bei medizinischen Notfällen und Behandlungen im Ausland. Sie umfasst Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und eine Rücktransportversicherung.
Im Vergleich dazu ist die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eine umfassende Versicherung in Deutschland, die eine breite medizinische Versorgung bietet, inklusive Zahnersatz, Prävention und Rehabilitation. Sie ist einkommensabhängig und für alle versicherungspflichtigen Personen in Deutschland verpflichtend.
Die Au-pair-KV eignet sich besonders für Au-pairs, die keine GKV-Pflichtversicherung haben, und bietet eine speziell auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Absicherung.
Wer übernimmt die Kosten für Behördengänge?
Die Kosten für die Erteilung des Aufenthaltstitels für 12 Monate trägt die Gastfamilie (ca.100,00 €).
Sollte das Aupair die Familie früher verlassen oder kündigen, so ist es möglich, dem Aupair dies anteilig mit dem Taschengeld zu verrechnen. Weitere behördliche Kosten dürften nur für die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung entstehen. Diese Kosten sind überschaubar und mit ca. 10-20 Euro auch von der Gastfamilie zu tragen. Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ist in der Regel nicht mit Kosten verbunden.
Muss der Sprachkurs in Präsenz besucht werden oder geht auch ein Onlinekurs?
Wir empfehlen Präsenzsprachkurse, da diese neben dem Sprachenlernen auch den sozialen und kulturellen Austausch fördern, was der Zweck des gesamten Aupair Programmes ist. Die Kosten für den Kurs in Höhe von mindestens 70 Euro monatlich sowie die Fahrtkosten zum und vom Kurs müssen von der Gastfamilie übernommen werden.
Wer lieber Online lernt, kann hier einen Online Sprachkurs für Aupairs buchen:
Wichtig: Der Beitrag zum Sprachkurs ist auch dann zu zahlen, wenn das Au-pair keinen Kurs besucht, vorausgesetzt, das Aupair bemüht sich aktiv, die deutsche Sprache zu lernen.
Portokosten & Express Versand
Die Kosten für Porti und Express-Versand Gebühren ins Heimatland der Aupairs werden von unserer Agentur getragen und indirekt in die Vermittlungsprovision miteingerechnet. Wir versenden in der Regel mit DHL Express bzw. UPS Express, damit die Unterlagen sicher und zeitnah im Heimatland des Aupair ankommen und eine Sendungsnachverfolgung im Ausland möglich ist. Hierfür kalkulieren wir pauschal 50€ je Express-Sendung.
Wie viel Urlaub haben Au-pairs?
Au-pairs in Deutschland haben einen gesetzlichen Urlaubsanspruch:
✔ 2 Werktage Urlaub pro Monat
✔ Bei 12 Monaten Aufenthalt also 24 Werktage Urlaub
✔ Bei kürzerem Aufenthalt anteilig (z. B. 6 Monate = 12 Werktage)
Als Werktage gelten Montag bis Samstag (nicht nur Werktage Mo–Fr).
Der Urlaub wird weiter bezahlt (Taschengeld läuft weiter).
Zählt der Familienurlaub als Urlaub?
Ganz klar: Nein – nicht automatisch.
Ob die Reise als Urlaub zählt, hängt davon ab, ob das Au-pair im Urlaub arbeitet oder nicht.
Fall 1: Au-pair fährt mit und betreut die Kinder
➡️ Das ist KEIN Urlaub.
Wenn das Au-pair z. B.:
✔ Kinder betreut
✔ beim Anziehen, Essen oder Schlafen hilft
✔ regelmäßig Verantwortung übernimmt
✔ als Entlastung für die Eltern eingeplant ist
dann handelt es sich um normale Arbeitszeit – auch wenn der Ort „Urlaub“ ist.
Diese Tage dürfen nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen werden.
Zusätzlich gilt:
✔ Arbeitszeit max. 30 Std./Woche
✔ Freizeitregelungen müssen eingehalten werden
✔ Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Anreise trägt die Familie
Fall 2: Au-pair fährt mit und hat komplett frei
➡️ Dann zählt es als Urlaub – aber nur mit Zustimmung des Au-pairs.
Voraussetzungen:
✔ Das Au-pair muss nicht arbeiten
✔ Es hat keine Verantwortung für die Kinder
✔ Es kann über seine Zeit frei verfügen
✔ Das wurde vorher klar abgesprochen
In diesem Fall können die Tage als Urlaubstage zählen.
Fall 3: Mischform (teilweise Betreuung)
➡️ Dann ist es kein Urlaub.
Sobald das Au-pair auch nur teilweise arbeitet oder „auf Abruf“ ist,
zählt die Zeit nicht als Urlaub.
Wichtige Grundsätze (sehr wichtig!)
✔ Urlaub darf nicht einseitig von der Familie festgelegt werden
✔ Urlaub ist Freizeit des Au-pairs, keine Bereitschaftszeit
✔ „Mitfahren“ bedeutet nicht automatisch Urlaub
✔ Alles sollte vorab klar besprochen und dokumentiert werden
Wir empfehlen immer:
✔ Urlaubsplanung frühzeitig gemeinsam besprechen
✔ Klare Absprachen treffen: arbeitet das Au-pair oder nicht?
✔ Urlaubstage schriftlich festhalten (z. B. im Wochenplan)
So entstehen keine Missverständnisse – und alle Beteiligten fühlen sich fair behandelt.
Was ist bei der Bankkontoeröffnung für Au-pairs aus Drittstaaten zu beachten?
Au-pairs aus Drittstaaten können in Deutschland ein Bankkonto eröffnen, sobald sie offiziell angemeldet sind. Wichtig ist:
Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt (Meldebescheinigung) ist Voraussetzung
Ein gültiger Reisepass ist erforderlich
Teilweise wird ein Aufenthaltstitel oder eine Fiktionsbescheinigung verlangt
Das Konto wird benötigt, um das Taschengeld monatlich per Überweisung zu erhalten
Viele Banken verlangen einen persönlichen Termin zur Identitätsprüfung.
Nicht alle Banken eröffnen Konten für Personen ohne dauerhaften Aufenthaltstitel – daher empfiehlt sich vorab eine kurze Nachfrage.
Tipp: Die Gastfamilie begleitet das Au-pair idealerweise zur Bank oder unterstützt bei der Online-Kontoeröffnung.
Benötigt das Aupair die Bundeszentralamt für Steuern Nummer für die Bankkontoeröffnung zwingend?
Rechtlich gilt weiterhin:
👉 Die Steuer-ID ist keine gesetzliche Voraussetzung für die Eröffnung eines Bankkontos.
In der Praxis verlangen jedoch einige Banken (v. a. Filialbanken oder bei Drittstaatenangehörigen) die Steuer-ID zusätzlich, aus internen Gründen.
Das hat folgende Hintergründe:
1. Interne Compliance- und Geldwäschevorgaben der Bank
Banken unterliegen strengen Prüfpflichten (KYC / Geldwäschegesetz).
Gerade bei:
✔️ Personen aus Drittstaaten
✔️ neu eingereisten Kund*innen
✔️ Personen ohne langfristigen Aufenthaltstitel
fordern manche Banken mehr Unterlagen als gesetzlich nötig, um auf Nummer sicher zu gehen.
2. Automatisierte IT-Systeme der Banken
Viele Bankensysteme sind so aufgebaut, dass:
✔️ ein Konto technisch einfacher angelegt werden kann,
✔️ wenn bereits eine Steuer-ID hinterlegt ist.
➡️ Das ist kein Gesetz, sondern bankinterne Praxis.
3. Steuer-ID liegt meist ohnehin schnell vor
Nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt:
✔️ wird die Steuer-ID automatisch vergeben
✔️ sie kommt meist innerhalb von 1–3 Wochen per Post
Viele Banken sagen daher pragmatisch:
„Bitte kommen Sie wieder, sobald die Steuer-ID da ist.“
Was bedeutet das für Au-pairs aus Drittstaaten? (Wichtig!)
❌ Kein Fehler, wenn eine Bank die Steuer-ID verlangt
❌ Kein Verstoß, wenn eine Bank ohne Steuer-ID kein Konto eröffnet
✔️ Es handelt sich um bankinterne Vorgaben, nicht um gesetzliche Pflichten
Für einen reibungslosen Ablauf empfehlen wir:
√ Zuerst Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
√ Steuer-ID abwarten (kommt automatisch per Post)
√ Dann Bankkonto eröffnen
Alternativ:
👉 Bei Banken nachfragen, die Konten auch ohne Steuer-ID eröffnen (unterschiedlich je nach Region).
Welche Banken eignen sich für Au-pairs aus Drittstaaten? (Praxisempfehlung)
Aus unserer Erfahrung zeigen sich große Unterschiede zwischen den Banken. Nicht jede Bank eröffnet problemlos Konten für neu eingereiste Au-pairs aus Drittstaaten. Die folgenden Institute haben sich in der Praxis häufig als geeignet erwiesen – abhängig von Filiale und Region.
1. Sparkasse (lokale Filiale) – sehr praxisnah
Unsere häufigste Empfehlung
Vorteile:
√ Persönliche Beratung vor Ort
√ Erfahrung mit internationalen Kund*innen
√ Oft kooperativ bei Au-pairs, wenn die Gastfamilie begleitet
√ Gute Akzeptanz von Meldebescheinigung + Aufenthaltstitel/Fiktionsbescheinigung
Zu beachten:
√ Jede Sparkasse entscheidet regional selbst
√ Häufig wird die Steuer-ID verlangt (auch wenn nicht gesetzlich nötig)
√ Monatliche Kontoführungsgebühren möglich
👉 Tipp: Vorab telefonisch nachfragen und erwähnen, dass es sich um ein Au-pair handelt.
2. Volksbank / Raiffeisenbank
Gute Alternative zur Sparkasse
Vorteile:
√ Persönlicher Kontakt
√ Teilweise flexibler als Großbanken
√ Erfahrung mit internationalen Arbeitnehmer*innen
Zu beachten:
√ Filialabhängig
√ Steuer-ID wird oft verlangt
√ Gebührenstruktur vorher klären
3. Commerzbank / Deutsche Bank
Teilweise möglich, aber uneinheitlich
Vorteile:
√ Große Filialnetze
√ Internationale Erfahrung
Nachteile:
√ Strengere interne Vorgaben
√ Häufig wird zwingend eine Steuer-ID verlangt
√ Kontoeröffnung ohne langfristigen Aufenthaltstitel oft schwierig
👉 Eher zweite Option, wenn Sparkasse/Volksbank nicht möglich ist.
4. Onlinebanken (z. B. N26, ING, DKB)
Nur eingeschränkt geeignet
Vorteile:
√ Schneller Onlineprozess
√ Geringe oder keine Kontoführungsgebühren
Nachteile (sehr wichtig):
√ Häufig keine Kontoeröffnung ohne Steuer-ID
√ Probleme bei Ident-Verfahren mit ausländischen Pässen
√ Kein persönlicher Ansprechpartner
👉 Für Au-pairs aus Drittstaaten oft erst später möglich, nicht direkt nach Ankunft.
Unsere klare Empfehlung aus der Praxis
👉 Zuerst Sparkasse oder Volksbank vor Ort, idealerweise:
√ nach Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
√ mit Steuer-ID (falls bereits vorhanden)
√ begleitet von der Gastfamilie
Das erhöht die Erfolgschancen erheblich.
Müssen Aupairs einen Rundfunkbeitrag / GEZ bezahlen?
Grundsätzlich gilt:
Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung gezahlt, nicht pro Person.
Lebt ein Au-pair im Haushalt der Gastfamilie, ist die Wohnung in der Regel bereits angemeldet und bezahlt.
➡️ Das Au-pair muss dann keinen eigenen Beitrag zahlen.
Wie können Aupairs der GEZ widersprechen, wenn sie trotzdem automatisiert Post vom Beitragssservice bekommen?
Au-pairs sollten nicht ignorieren, sondern schriftlich reagieren und mitteilen, dass sie in einer bereits beitragspflichtigen Wohnung leben.
So geht man vor:
-
Auf den Brief des Beitragsservice reagieren (online oder schriftlich)
-
Angeben, dass das Au-pair in einer bestehenden Wohnung mitzahlender Familie lebt
-
Die Beitragsnummer der Gastfamilie angeben
-
Bestätigen, dass keine eigene Wohnung besteht
👉 Danach wird das Au-pair vom Rundfunkbeitrag abgemeldet.
Musterformulierung für Au-pairs:
Ich lebe als Au-pair im Haushalt meiner Gastfamilie.
Für diese Wohnung wird der Rundfunkbeitrag bereits entrichtet.
Die Beitragsnummer der Wohnung lautet: ___________.
Ich bitte um Abmeldung von einer eigenen Beitragspflicht.
Wo genau kann ich Online dem GEZ als Aupair widersprechen?
Es handelt sich meist nicht um einen klassischen Widerspruch, sondern um eine
➡️ Abmeldung / Klärung der Beitragspflicht.
Der Beitragsservice nutzt automatisch Meldedaten – deshalb erhalten Au-pairs oft Post, obwohl sie nicht beitragspflichtig sind.
Die Abmeldung erfolgt Online beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
→ Bereich: „Ich wohne bei jemandem, der bereits zahlt“
(Die Gastfamilie kann das Au-pair dabei unterstützen.)
Hier ist der direkte Link zum passenden Online-Bereich für diese Mitteilung:
🔗 Mitteilung: „Schon jemand zahlt für die Wohnung“ – Beitragsservice Online‑Formular (Rundfunkbeitrag)
Dort kannst du auswählen, dass für die Wohnung bereits ein Beitragskonto besteht und die Beitragsnummer der zahlenden Person (Gastfamilie) angeben. Rundfunkbeitrag
Wichtig: Das Formular kann auch genutzt werden, wenn jemand den Beitragsservice bereits in der Vergangenheit kontaktiert hat oder ein Brief vom Beitragsservice eingegangen ist — du brauchst einfach:
√ die Beitragsnummer der Gastfamilie
√ deinen Namen und Adresse
√ ggf. die Meldebescheinigung
Danach erhält das Au-pair in der Regel keinen separaten Beitragbescheid mehr für diese Wohnung.
Wie genau sieht ein Musterschreiben für einen Widerspruch von Aupairs bei der GEZ aus?
Mustertext – Rundfunkbeitrag (GEZ) Abmeldung als Au-pair
Betreff: Rundfunkbeitrag – Ich wohne bei jemandem, der bereits zahlt
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich lebe als Au-pair im Haushalt meiner Gastfamilie und habe keine eigene Wohnung.
Für diese Wohnung wird der Rundfunkbeitrag bereits ordnungsgemäß entrichtet.Beitragsnummer der Wohnung: [Beitragsnummer der Gastfamilie eintragen]
Ich bitte Sie daher, mich von einer eigenen Beitragspflicht abzumelden bzw. entsprechend zu vermerken,
dass ich in einer bereits beitragspflichtigen Wohnung wohne.Vielen Dank für die Bestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname des Au-pairs]
[Anschrift der Gastfamilie]
[ggf. Beitragsnummer / Aktenzeichen aus dem Schreiben]Hinweise für Au-pairs
√ Den Text nicht ignorieren, sondern aktiv absenden
√ Immer die Beitragsnummer der Gastfamilie angeben
√ Falls bereits ein Brief vorliegt: Aktenzeichen mit angeben
√ Antwort/Bestätigung aufbewahrenDen Text nicht ignorieren, sondern aktiv absenden
Anmeldung beim Einwohnermeldeamt – Was ist bei Au-pairs zu beachten?
Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ist verpflichtend und bildet die Grundlage für fast alle weiteren Schritte in Deutschland, z. B.:
√ Steuer-ID
√ Bankkonto
√ Aufenthaltstitel
√ Krankenversicherung
√ Rundfunkbeitrag (GEZ)
√ Innerhalb von 14 Tagen nach Einzug in die Wohnung der Gastfamilie
√ Maßgeblich ist der tatsächliche Einzug, nicht der Vertragsbeginn
Wer meldet das Au-pair an?
√ Das Au-pair selbst muss persönlich erscheinen
√ Die Gastfamilie sollte begleiten (sehr empfohlen)
√ In vielen Gemeinden ist eine Terminvereinbarung nötig
Welche Unterlagen werden benötigt?
Pflichtunterlagen:
√ Gültiger Reisepass
√ Wohnungsgeberbestätigung der Gastfamilie
(formlos oder amtliches Formular, unterschrieben)
Je nach Herkunft / Status zusätzlich:
√ Visum (bei Drittstaaten-Au-pairs)
√ Aufenthaltstitel oder Fiktionsbescheinigung (falls vorhanden)
Ein Au-pair-Vertrag wird manchmal verlangt, ist aber nicht überall Pflicht.
Was sollte man bei der Anmeldung beachten?
√ Anschrift korrekt angeben
Das Au-pair wird unter der Adresse der Gastfamilie angemeldet
Kein separates Mietverhältnis angeben
√ Status klar benennen
Empfohlene Angabe beim Meldeschalter:
„Au-pair im Haushalt der Gastfamilie“
Das vermeidet spätere Missverständnisse (z. B. GEZ, Meldedatenabgleich).
√ Post erklären
Nach der Anmeldung kommt automatisch Post (z. B. Steuer-ID, GEZ)
Was passiert nach der Anmeldung automatisch?
√ Steuer-ID wird per Post zugesendet
√ Datenabgleich mit dem Rundfunkbeitragsservice (GEZ)
√ Anmeldung erleichtert Bankkonto-Eröffnung
Häufige Fehler – bitte vermeiden
❌ Anmeldung zu spät
❌falscher Status (z. B. „Untermieter“)
❌ falsche Adresse
❌ Post ignorieren, die danach kommt
Tipp von Allgäu Aupair – we care!
√ Termin frühzeitig buchen
√ Gastfamilie begleitet das Au-pair
√ Kopien aller Unterlagen aufbewahren
√ in der RUHE liegt die Kraft 🙂 !
Gibt es eine Online ausfüllbare Wohnungsgeberbescheinigung als pdf zum Download?
Ja, die gibt es: Wir empfehlen die pdf der Stadt München, die auch deutschlandweit überall eingesetzt werden kann und direkt am Handy oder PC ausfüllbar ist:
Wohnungsgeberbestätigung München (PDF) – offizielle Vorlage zur Anmeldung im Bürgeramt (gut bundesweit verwendbar): Wohnungsgeberbestätigung München (PDF)
